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am 9. Juli

Grüner Erfolg: Ein neues Energiespargesetz kommt!

Christiane Brunner, Eva Glawischnig - Ein Meilenstein in der österreichischen Umweltpolitik: Wir Grüne haben uns in den Verhandlungen mit unseren Forderungen für mehr Energiesparmaßnahmen erfolgreich durchgesetzt! Mit dem neuen Energiespargesetz wird die Trendwende beim Energieverbrauch eingeleitet und der Grundstein für das wichtigstes Kraftwerk, das "Einsparkraftwerk" gelegt.

Ein wichtiger Schritt für die Energiewende

"Nach dem großen Erfolg 2011, wo wir mit dem Ökostromgesetz (​hier lesen als pdf) den Stillstand beim Ausbau der Erneuerbaren Energieträger (Wind, Sonne) aufgebrochen haben, folgt jetzt der zweite wichtige Schritt für die Energiewende in Österreich. Die Energieversorger und der Bund werden nach diesem Energiespargesetz verpflichtet, Einsparziele zu erreichen", erläutert Christiane Brunner, Umweltsprecherin und Chefverhandlerin der Grünen. 

"Mit dem heutigen Beschluss eines Energiespargesetzes (Energieeffizienzgesetz) wird der Grundstein für das wichtigste Kraftwerk Österreichs gelegt, nämlich das Einsparkraftwerk", ergänzt unsere Klubobfrau und Bundessprecherin Eva Glawischnig. Das bedeutet Unabhängigkeit von Energieimporten aus problematischen Ländern wie Russland, Saudi-Arabien, Iran usw. (Derzeit sind die österreichischen Haushalte mit Energieimportkosten in der Höhe von ca 17 Milliarden Euro belastet.)

VERBINDLICHE ZIELE FÜR die EINSPARUNG VON ENERGIE

Erstmals in der jüngeren Geschichte gibt es in diesem Energiespargesetz verbindlich festgeschriebene Ziele für die Einsparung von Energie. Während die Regierungsvorlage für das Jahr 2020 noch 1100 Petajoule (das ist in etwa der derzeitige Verbrauch) vorgesehen hatte, gelang es den Grünen um 50 Petajoule (PJ) auf 1050 zu reduzieren. 

"Diese Energiemenge von 50 Petajoule entspricht etwa der Jahresproduktion von 14 großen Donaukraftwerken. Das Einsparungsvolumen ist so hoch, dass es mit den Bereichen Strom und Wärme alleine nicht zu erfüllen sein wird. Das wiederum bedeutet, dass auch der Verkehr einbezogen werden muss", erläutert Brunner.​

Nach diesem Energiespargesetz haben die Unternehmen bei Nicht-Erreichen Konsequenzen zu tragen. Damit wird ein Schritt in Richtung Umbau der Energieversorger vom Verkäufer von Strom oder Gas in Richtung Dienstleister vorangetrieben, dessen Aufgabe etwa die Warmhaltung der Wohnung ist.​

Das haben wir Grüne erfolgreich durchgesetzt:

  • Echte Einsparungen bis 2020. Das Energieeffizienzgesetz führt zu tatsächlichen Einsparungen bis 2020 und nicht nur zu einer Stabilisierung des Gesamtendenergieverbrauchs. Der Endenergieverbrauch darf im Jahr 2020 den Wert von 1050 PJ nicht überschreiten. Ursprünglich waren 1100 PJ vorgesehen. Die Absenkung um 50 PJ bedeutet, dass zukünftig auch im Verkehrsbereich erhebliche Energieeinsparungen erbracht werden müssen. 
  • Die Energiewende beginnt jetzt auch im Verkehrssektor. Eine langjährige Grüne Forderung! Insgesamt müssen bis 2020 jetzt 310 PJ Energieeinsparungen kumuliert erbracht werden. Ursprünglich waren 218 vorgesehen. 
  • Ölheizung war gestern! Ölheizungen sind ab 2018 nicht mehr als Energieeffizienzmaßnahme im Gesetz anrechenbar. Öl ist also im Energieeffizienzgesetz Geschichte. Alle Bundesgebäuden sind von der Sanierungspflicht erfasst. Die Bundesimmobiliengesellschaft ist nunmehr zu einer Einsparung von 125 GWh bis 2020 verpflichtet. In der Regierungsvorlage gab es gar keine Verpflichtung für die BIG. Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen bei BIG und allen anderen Bundesgebäuden müssen verbindliche ökologische Leitlinien erstellt werden. 
  • Öffentliche Gebäude nur noch mit alternativer Energietechnologie. Bei allen Sanierungen und bei Neubau von allen Bundesgebäuden dürfen nur noch hocheffiziente alternative Energietechnologien eingebaut werden. Das Paket zur Förderung von KWK-Anlagen beinhaltet nun auch die Möglichkeit erneuerbare Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu fördern. In der Regierungsvorlage war dies auf fossile KWK beschränkt.
  • Kein Freikaufen der verpflichteten Energielieferanten. Nur noch höchstens ein Drittel der Verpflichtungen sollen über Ausgleichszahlungen abgeltbar sein. Diese Ausgleichszahlungen kommen zudem zu 34% Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich von erneuerbaren Energien zu Gute. Die Höhe der Ausgleichszahlungen konnten durch die Grünen von den vorgeschlagenen 12,2 Cent/KWh auf 20,0 Cent/KWh angehoben werden. Bei drohender Zielverfehlung oder wenn Energielieferanten mehr als ein Drittel Ausgleichszahlungen beanspruchen, kann dieser Wert zudem noch weiter angehoben werden.
  • Gemeinsames Energieeffizienzförderprogramm. Außerdem wurde eine Einigung darüber erzielt, dass Umwelt- und Wirtschaftsminister ein gemeinsames Energieeffizienzförderprogramm im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) auflegen. Im Rahmen dieses Förderprogramms sollen die Mittel, welche durch die Ausgleichszahlungen eingenommen wurden, zweckgebunden abgewickelt werden. 
  • Jährlicher Bericht aus den Ministerien. Der Wirtschaftsminister muss gemeinsam mit dem Umweltminister dem Nationalrat einen jährlichen Bericht über die Wirksamkeit des Gesetzes und dessen Auswirkungen auf alle drei Klima- und Energieziele vorlegen. Außerdem müssen bei drohender Zielverfehlung Maßnahmenvorschläge gemacht, wie auf den Zielpfad in Richtung 1050 PJ bis 2020 sowie kumulierte 310 PJ bis 2020 zurückgekehrt werden kann. 
  • Neue Energieeffizienz-Monitoringstelle. Die neu geschaffene nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle wird im Einvernehmen mit dem Umweltminister eingerichtet. D.h. der für die Erreichung der Klimaziele verantwortliche Umweltminister entscheidet mit dem Wirtschaftsminister darüber, welche Energieeffizienzmaßnahmen angerechnet werden können. 

Wir Grünen freuen uns, dass uns das gelungen ist und bedanken uns bei allen, die einen positiven Beitrag dazu geleistet haben!

ERNEUERBARE ENERGIETRÄGER FÜR ÖFFENTLICHE GEBÄUDE

Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Denn die Bundesimmobiliengesellschaft, die ursprünglich vollkommen verpflichtungsfrei gewesen wäre, erhält für ihre Gebäude fixe Einsparungsziele. Bei Sanierung und Neubau von öffentlichen Gebäuden werden in Zukunft ausschließlich Erneuerbare Energieträger eingesetzt. Das eröffnet unseren heimischen Produzenten von erneuerbaren Anlagen bei allen öffentlichen Gebäude, also etwa jeder Schule, die saniert wird, einen Heimmarkt. Der Tausch von alten auf neue Ölheizungen in privaten Haushalten wird ab 2018 nicht als Effizienzmaßnahme angerechnet werden.

Äußerst erfreulich ist auch, dass man sich von den Energiespar-Zielen nicht komplett freikaufen kann. Höchstens ein Drittel kann über Ausgleichszahlungen kompensiert werden und diese Summe fließt dann nicht ins Budget sondern in die Umweltförderung.

„Unserem Verhandlungsteam unter der Führung von Umweltsprecherin Christiane Brunner ist es gelungen, in äußerst zähen Verhandlungen aus einer sehr schwachen Regierungsvorlage ein brauchbares Umweltgesetz mit Zähnen zu machen.“
Eva Glawischnig, Bundessprecherin und Klubobfrau

Conchita Wurst und die Grüne Energie­wende

Vorschaubild: Conchita - Die Energiewende ist mir nicht Wurst!

Conchita - Die Energiewende ist mir nicht Wurst!

Die Grüne Energiewende ist uns nicht Wurst! Der Siegertitel auf iTunes: https://itunes.apple.com/at/album/rise-like-a-phoenix-single/id844168939

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