WASSERWIRTSCHAFTLICHE PLANUNG IST AUFGABE DES STAATES
Aufgrund einer Gesetzesänderung, initiiert vom ehemaligen Landwirtschaftsminister Berlakovich, kann ein Unternehmen einen sogenannten Wasserwirtschaftlichen Rahmenplan erstellen. Unserer Meinung nach ist die wasserwirtschaftliche Planung eine hoheitliche Aufgabe des Staates und kann nicht einem Unternehmen mit Eigeninteressen übergeben werden, weshalb wir auch gegen dieses Gesetz gestimmt haben.
Die TIWAG hat aber nun auf Basis dieses Gesetzes dem Umweltminister einen sogenannten Wasserwirtschaftlichen Rahmenplan vorgelegt, dessen Kern die Umsetzung dieser Wasserkraftprojekte ist. Unter dem Vorwand eines ganzheitlichen Rahmenplans, der eigentlich dem Gewässerschutz dienen sollte, erhofft sich die TIWAG eine zusätzliche Unterstützung für die Genehmigung ihrer Großprojekte. Der Ball liegt jetzt beim Umweltminister. Genehmigt er den Plan in einer Anerkennungsverordnung, ist dessen Umsetzung rein formal im "öffentlichen Interesse" und erleichtert so die Genehmigung.
VERSCHLECHTERUNG DES ÖKOLOGISCHEN ZUSTANDS
Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne sollten aber nicht dem strategischen Ausbau der Wasserkraft, sondern der Erreichung der Umweltziele der EU-Wasserrahmen-Richtlinie dienen. Bis spätestens 2027 müssen alle österreichischen Flüsse zumindest in einen guten Zustand gebracht werden, was derzeit bei zwei Drittel aller heimischen Fließgewässer noch nicht der Fall ist.
Die Umsetzung des TIWAG-Plans hätte allerdings zu Folge, dass es bei einigen Flussabschnitten und Bächen zu Verschlechterung des ökologischen Zustands kommen würde. Im Fall vom Kraftwerk Kaunertal würden mit den Ötztaler Achen zwei einzigartige Flussjuwele stark beeinträchtigt werden.