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am 26. August

CETA: Was es bedeutet – was wir wollen

Ulrike Lunacek - Was bedeutet das geplante Freihandelsabkommen CETA zwischen Europa und Kanada für Österreich?

CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist ein geplantes Freihandelsabkommen, das zwischen Kanada und der EU abgeschlossen werden soll. Genau wie beim europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP ...

... geht es Bei CETA um:
  • juristische Sonderstellung für Konzerne (= Sonderklagsrechte)
  • Liberalisierung
  • Privatisierung
  • Urheberrecht
  • Arbeitsrecht
  • öffentliche Beschaffung
  • Agrar-Richtlinien und 
  • Umwelt. 

Unternehmen mit Standbein in Kanada könnten dank der in CETA enthaltenen Investitionsschutzregelungen gegen Gesetze der EU-Länder juristisch vorgehen, selbst wenn TTIP verhindert wird. Und ebenso wie bei TTIP geschieht alles unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Inhalte des 1.500 Seiten umfassenden Handeslabkommens sind geheim. 

VERTRAGSENTWURF LIEGT NUN VOR

Am 5. August 2014 erhielt der Nationalrat nun den CETA-Vertragsentwurf – inklusive der Investitionsschutz-Klauseln für Investoren, ​mit denen Konzerne wie bei TTIP Staaten wegen Profitausfalls verklagen können. Dabei verfügen sowohl die EU als auch Kanada über hochentwickelte Justizsysteme, an die sich auch Unternehmen wenden können. Insofern sind diese Sonderklagsrechte für Konzerne mehr als überflüssig. 

NEIN zu sonderklagsrechten!

Wir Grüne sind entschieden gegen diese Sonderklagsrechte. Es darf nicht sein, dass Konzerne Staaten verklagen können, nur weil sie ihre Gesetze im Interesse der BürgerInnen ändern und bestehende Standards im Sozial-, Umwelt-, KonsumentInnen-, Datenschutzbereich etc. ausbauen und verbessern wollen! Insofern sind diese Sonderklagsrechte für Konzerne mehr als überflüssig. Sollten sie jedoch im CETA-Abkommen enthalten sein, sind sie ein Türöffner für weitere EU-Handelsabkommen wie das derzeit verhandelte ​TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA

und was sagt unsere regierung?

Die österreichische Bundesregierung vertritt zu diesen Sonderklagsrechten eine gespaltene Meinung: In Österreich hat sich Bundeskanzler Werner Faymann öffentlich mehrmals dagegen ausgesprochen. Doch in Brüssel sagt die Bundesregierung gemäß der Position von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner das genaue Gegenteil. Heißt: auf EU-Ebene unterstützt die Bundesregierung die Sonderklagsrechte für Konzerne! 

Doppelspiel beenden!

Wir Grüne fordern von der Bundesregierung, dieses Doppelspiel zu beenden und sich endlich klar gegen Investitionsschutz-Klauseln in EU-Handelsabkommen auszusprechen! Darüber hinaus fordern wir von der Bundesregierung und der Europäischen Kommission, das vorliegende CETA-Vertragswerk zu veröffentlichen, damit die Bevölkerung über die Inhalte des Abkommens informiert wird. Nur so kann eine ehrliche, öffentliche Debatte über die Auswirkungen des Abkommens geführt werden. 

Das fordern wir Grüne:

  • Nein zum aktuellen CETA-Vertrag: Den europäisch-kanadischen Freihandelsvertrag, wie er dem Nationalrat zum jetzigen Zeitpunkt vorliegt, lehnen wir Grüne entschieden ab
  • Nein zu Sonderklagsrechten: Unternehmen mit Standbein in Kanada dürfen dank der CETA-Investitionsschutzregelungen nicht einfach so gegen Gesetze der EU-Länder gerichtlich vorgehen 
  • Mehr Macht den Menschen: Die Rechte der Konzerne dürfen nicht über den Umwelt- und Konsumentenschutz gestellt werden
  • Klare Position der Bundesregierung: Regierung muss klare, eindeutige Position zu CETA einnehmen
  • Transparenz für alle: das vorliegende CETA-Dokument muss veröffentlicht werden, damit eine öffentliche Debatte geführt werden kann
Dein Europa kann mehr!