Bio-Produkte müssen als solche gekennzeichnet werden und unterliegen klaren gesetzlichen Regelungen und Kontrollen. Es dürfen sich nur solche Lebensmittel Bio nennen, die nach strengen gesetzlichen Richtlinien hergestellt werden. Der Begriff Bio ist durch die EU-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 gesetzlich geschützt. Diese für alle Mitgliedsländer verbindliche Verordnung regelt Pflanzenbau, Tierhaltung, Verarbeitung, Handel und die Kennzeichnung für Bio-Lebens- mittel. Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln müssen diese gesetzliche Verordnung einhalten und oft auch noch weit strengere Verbandsrichtlinien erfüllen (z.B. BIO AUSTRIA, Demeter s.u.).
Nur Bio-Produkte dürfen die folgenden Bezeichnungen tragen:
- aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Anbau (Landbau)
- aus (kontrolliert) biologischer (ökologischer) Landwirtschaft
Achtung: Bezeichnungen wie „aus naturnahem Anbau“, „aus kontrolliertem Anbau“ oder „aus umweltgerechter Landwirtschaft“ sind Etikettenschwindel und haben mit Bio nichts zu tun!
Das sind die wichtigsten Bio-Logos: