Brunner gratuliert Rössler zu Durchbruch bei Aarhus-Konvention
Grüne erwarten baldigen Gesetzesentwurf von Bundesminister Rupprechter
Wie die SN heute berichten, hat die Grüne Landesrätin in Salzburg, Astrid Rössler, das Antragsrecht von Umweltorganisationen im Sinne der Aarhus-Konvention und europarechtlicher Vorgaben anerkannt. "Für diesen klaren Schritt gebührt Astrid Rössler großer Applaus", freut sich die Grüne Umweltsprecherin im Parlament, Christiane Brunner. "Wenn es schon der Gesetzgeber versäumt hat, so muss zumindest die Verwaltung hier unmittelbar EU-Recht anwenden." Der Entscheidung Rösslers liegt ein Antrag des ÖKOBÜROS auf Luftreinhaltemaßnahmen zur Bekämpfung der NO2-Emissionen in der Stadt Salzburg zugrunde. Auf 35 Seiten setzen sich die Landesrätin und ihre Abteilungen mit dem Antrag der Umweltorganisationen auseinander. "Das nenne ich einen vorbildlichen Umgang mit den BürgerInnen und den zivilgesellschaftlichen Organisationen!", lobt Brunner. Das Mahnschreiben der EU-Kommission vom Juli 2014 hat uns - wie davor schon die "Verurteilung" durch die Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz vom Juni 2014 - gezeigt, dass der österreichische Gesetzgeber rasch handeln muss. "Ebenso muss der Rechtsweg für Umweltorganisationen zum Schutz der Luft, des Wassers und der Natur, wie er in den EU-Richtlinien verankert ist, geöffnet und effektiv ausgestaltet werden.", fordert die Grüne. Dabei sind sowohl der Bund als auch die Länder gefordert. Das Expertenhearing im Umweltausschuss des Parlaments am 26. Juli 2014 hat hier klare Anforderungen aufgezeigt. "Ich hoffe, dass wir auf Bundesebene von Bundesminister Rupprechter rasch einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Aarhus-Konvention bekommen.", schließt Christiane Brunner.
Rückfragehinweis: Grüner Klub im Parlament Tel.: +43-1 40110-6697 mailto:presse@gruene.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/100/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0122 2014-09-03/12:30