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20.08.2011 10:20
AU: Einspruchsmöglichkeit gegen Umwidmung für Schotterabbau
Bis Montag den 29. August liegt die geplante Umwidmung des Areals bei den beiden Auteichen in Grünland-Materialgewinnungsstätte auf der Gemeinde öffentlich auf. Bis dahin hat auch jede/r Bürger/in das Recht eine Stellungnahme dazu abzugeben. Diese Stellungnahmen werden vom Gemeinderat vor einer endgültigen Entscheidung angesehen. Je mehr Stellungnahmen, desto größer die Chance etwas zu bewirken.
Zur Einsicht liegen die Vorstellung des Projekts, bzw. dazu abgegebene Stellungnahmen auf, welche allerdings in ihrer Objektivität in Zweifel zu ziehen sind, da sie hauptsächlich vom Projektwerber selbst in Auftrag gegeben wurden, bzw. auf solchen Stellungnahmen aufbauen.
Zentraler Punkt der Argumentation für das Projekt seitens der SPÖ ist die angeblich notwendige Verbesserung der Wasserqualität im kleineren Teich. Diverse Experten aus Wasserwirtschaft bzw. vom Umweltbundesamt sprechen allerdings von einer intakten Wasserqualtität, und weisen auf die Vorteile eines unberührten Ökosystems hin. Auch ein Bericht der Wasserwirtschaftlichen Abteilung des Landes NÖ (vom 7. Dez. 2010) spricht von „kaum bis mäßig belasteten Gewässern“ und „derzeit mehr oder weniger stabilen Verhältnissen“. Es wird lediglich von einer möglichen „zusätzlichen Verbesserung/Stabilisierung“ gesprochen.
Es ist nicht vorstellbar, dass deshalb ein Nassbaggerungsprojekt mit einer Laufzeit von 10 Jahren durchgeführt werden muss.
Die SPÖ, die sich zuletzt nicht zu schade war das Amtsblatt als Parteizeitung zu missbrauchen, wird das vielleicht wieder als Polemik bezeichnen, aber ich denke nicht nur uns fällt hier eine schiefe Optik auf. Es wird versucht das Thema Wasserqualität künstlich als politische Rechtfertigung in den Vordergrund zu schieben. Wir sind uns sicher, dass ohne dem Interesse der Firma Karner darüber nicht einmal nachgedacht würde.
Eines ist klar: Es geht vor allem darum, dass Schotter kommerziell abgebaut werden soll. Es ist durchaus legitim wirtschaftliche Interessen zu haben, und die Firma Karner, die sich generell auskunftsfreudig und kooperativ gezeigt hat, stellt das auch nicht in Abrede. Es ist aber genauso legitim einem solchen Vorhaben kritisch gegenüber zu stehen, vor allem wenn es um ein sensibles Ökosystem geht.
Wir sind generell der Ansicht, dass es durchaus Sinn machen würde weitreichendere Schutzbestimmungen für die Donauauen in unserer Region und darüberhinaus zu erlassen, und diese als Landschaftsschutzgebiet in möglichst großer ökologischer Vielfalt zu erhalten.
Wir werden jedenfalls unsere Stellungnahmen zur Umwidmung abgeben, und haben hier auch eine Musterstellungnahme angehängt, die jede/r, der/die möchte, übernehmen oder in abgeänderter Form ebenfalls an die Gemeinde und zur Kenntnisnahme auch ans Land NÖ (Abteilung Raumordnung u. Regionalpolitik, Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten, Fax: (02742) 9005-14170, e-Mail: post.ru2@noel.gv.at) abschicken kann. Die Stellungnahmen müssen bis 29. August eingelangt sein. Auch eine Übermittlung per Fax oder eMail ist möglich.
Klicken Sie hier um zur Musterstellungnahme zu gelangen.
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