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Fr, 19.09.2014

Autor

Liane Marecsek

26.06.2010 20:11

Parkplätze vor der Bezirkshauptmannschaft auflassen

In der Tiefgarage gibt es ausreichend Parkplätze, die ermöglichen, dass die KundInnen die umliegenden Geschäfte in kurzen Wegen erreichen können. Deshalb sind die Parkplätze – ausgenommen Behindertenparkplätze - vor der BH nicht notwendig. Diese Maßnahme öffnet den Platz für Kommunikation und Flanieren und Spielmöglichkeiten für Kinder.

Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, die Parkplätze vor der Bezirkshauptmannschaft bis auf die Behindertenparkplätze aufzulassen.

Antrag wurde mit 24 Gegenstimmen abgelehnt (TVP, TOP).




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