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26.06.2010 20:11
Parkplätze vor der Bezirkshauptmannschaft auflassen
In der Tiefgarage gibt es ausreichend Parkplätze, die ermöglichen, dass die KundInnen die umliegenden Geschäfte in kurzen Wegen erreichen können. Deshalb sind die Parkplätze – ausgenommen Behindertenparkplätze - vor der BH nicht notwendig. Diese Maßnahme öffnet den Platz für Kommunikation und Flanieren und Spielmöglichkeiten für Kinder.
Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, die Parkplätze vor der Bezirkshauptmannschaft bis auf die Behindertenparkplätze aufzulassen.
Antrag wurde mit 24 Gegenstimmen abgelehnt (TVP, TOP).
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