Die politische Partei DIE GRÜNEN gliedert sich in neun Landesorganisationen, die in ihren Bereichen autonom sind. Die Organe der Landesorganisation werden durch die Satzungen (Statuten) festgelegt.
Eine Besonderheit der Grünen ist das so genannte 10. Bundesland: ethnische Minderheiten erhalten von der Bundespartei der Grünen einen analogen autonomen Status mit eigenem Vertretungsrecht auf Bundeseben.
Die Bundespartei ist für die politische und organisatorische Koordination der Grünen bundesweit zuständig. Die Organe der Grünen auf Bundesebene sind:
Der Bundesvorstand führt im Auftrag des Bundeskongresses und des Erweiterten Bundesvorstands die Geschäfte der Bundespartei und vertritt die Interessen der Bundespartei nach innen und außen.
Er besteht aus dem/der BundessprecherIn, dem/der BundesgeschäftsführerIn, dem/der BundesfinanzreferentIn, vier weiteren gewählten Mitgliedern, jeweils einem/r VertreterIn des Parlamentsklubs und der Regierungsmitglieder der Grünen sowie der Grünen Bildungswerkstatt.