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Bild: Parlament

Der Grüne Klub im Parlament

Der Grüne Klub im Parlament umfasst die Abgeordneten zum Nationalrat, zum Europaparlament und die Mitglieder des Bundesrates sowie deren MitarbeiterInnen. Derzeit haben die Grünen 20 Mandate im Nationalrat. 

Die Grünen Nationalratsabgeordneten:


Der Bundesrat

Der Bundesrat ist die zweite Kammer des Parlaments neben dem Nationalrat, mit dem er gemeinsam die Gesetzgebung des Bundes ausübt und die Bundesversammlung bildet. Der Bundesrat soll die Interessen der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes vertreten. Seine Mitglieder werden von den Landtagen entsprechend dem politischen Kräfteverhältnis nach jeder Landtagswahl für die Dauer ihrer Gesetzgebungsperiode gewählt, sind diesen aber nicht verantwortlich.

Grüne Mitglieder des Bundesrates:


Die Volksanwältin

Die Volksanwaltschaft ist laut Bundesverfassung dazu eingesetzt, behauptete oder vermutetete Missstände in der Verwaltung zu prüfen. Sie übt also eine öffentliche Kontrolle im Dienste von Rechtsstaat und Demokratie aus. Die Volksanwaltschaft ist nach der Verfassung unabhängig. Sie urteilt ausschließlich nach Grundsätzen des Rechts und den Geboten einer fairen, bürgerfreundlichen und wirksamen Verwaltung des Staates. Ingesamt drei VolksanwältInnen sind Mitglieder der Volksanwaltschaft. Seit Juli 2007 ist die Grüne Mag.a Terezija Stoisits Mitglied der Volksanwaltschaft.

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